Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler
Auf Immobilienmakler kommt zusätzlich zur bereits bestehenden Zulassungspflicht eine Fortbildungspflicht hinzu. Das ergibt sich aus dem „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“, welches am 01.08.2018 in Kraft getreten ist.
Alle gewerbetreibenden Immobilienmakler und Immobilienverwalter sowie ihre erlaubnispflichtigen tätigen Mitarbeiter müssen innerhalb von 3 Jahren, 20 Stunden Fortbildungspflicht bei der Skin care erlaubnispflichtigen Behörde nachweisen.
Wir kommen selbstverständlich schon seit langer Zeit unsere Fortbildungspflicht nach.
